Aktualisiertes Hygienekonzept

Hygieneplan der KGS Forststraße für die Zeit der Corona-Pandemie

(gilt ergänzend zu dem bereits bestehenden schulischen Hygieneplan)

Stand: 10.11.2020  

Inhalt

1.  Persönliche Hygiene 

2.  Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrerzimmer und Flure 

3.  Hygiene im Sanitärbereich 

4.  Infektionsschutz in den Pausen 

5.  Infektionsschutz beim Sportunterricht 

6.  Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf 

7.  Wegeführung

8.  Konferenzen und Versammlungen 

9.  Meldepflicht

 

1. PERSÖNLICHE HYGIENE 

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. 

 

Wichtigste Maßnahmen:

·     Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben. Die Schule behält sich vor, bei oben genannten Symptomen die Kinder umgehend abholen zu lassen. Eltern müssen durchgehend telefonisch erreichbar sein.

·     Mindestens 1,50 m Abstand zu Personen halten. 

·     Unser Aufzug ist grundsätzlich nur durch eine Person des Schulpersonals oder OGS-Mitarbeiter oder -Mitarbeiterin zu nutzen. 

·     Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen. 

·     Keine Berührungen wie Umarmungen oder Händeschütteln. 

·     Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte sollten nach Möglichkeit nicht mit anderen Personen geteilt werden. Die Eltern müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder mit vollständigen, einsatzfähigen und beschrifteten Arbeitsmaterialien ausgestattet sind.

·     Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken möglichst minimieren, 

·     z. B. nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen. 

 

·     Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen. 

·     Gründliche Händehygiene 

Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/ha- endewaschen/), z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen eines Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang. Damit die Haut durch das häufige Waschen nicht austrocknet, sollten die Hände zu Hause regelmäßig eingecremt werden. 

 

Händedesinfektion:
Alternativ können auch unsere Desinfektionsspender auf den Fluren für die Händedesinfektion von den Kindern genutzt werden. 

Den Schülerinnen und Schülern wurde die korrekte Anwendung einer Händedesinfektionsanlage altersgerecht von den Lehrkräften erläutert. Ferner sind unsere Lehrkräfte darauf hingewiesen worden, dass Desinfektionsmittel nie unbeaufsichtigt zusammen mit den Schülerinnen und Schülern in einem Raum sein dürfen. Den Schülerinnen und Schülern ist die Möglichkeit der leichten Entflammbarkeit zu verdeutlichen, um den achtsamen Umgang zu schulen und ein Runterfallen der Flaschen möglichst auszuschließen. 

 

Das Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn 

·     ein Händewaschen nicht oder nur schwer möglich ist,

·     nach Kontakt mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem. 

 

Dazu muss schulisches Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände eingerieben werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de). 

Achtung! Händedesinfektionsmittel enthalten Alkohol und dürfen nicht zur Desinfektion von Flächen verwendet werden. Explosionsgefahr! 

 

·     Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung/MNB/Behelfsmasken) müssen in den Pausen und im Schulgebäude getragen werden. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Schulträger gestellt. Im Unterricht auf dem eigenen Sitzplatz ist das Tragen von Masken in den Klassen nicht erforderlich. 

Mit einem MNS oder einer textilen Barriere können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). 

Unsere Lehrerinnen und Lehrer tragen nach Möglichkeit FFP2-Masken.

Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften zwingend weiterhin einzuhalten.
Das prophylaktische Tragen von Infektionsschutzhandschuhen wird nicht empfohlen. 

 

 

2. RAUMHYGIENE: KLASSENRÄUME, FACHRÄUME, AUFENTHALTSRÄUME, VERWALTUNGSRÄUME, LEHRERZIMMER UND FLURE 

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulgebäude ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. 

Das gilt beim Eintreffen und Verlassen des Schulgeländes, auf den Fluren und Toiletten und auch zwischen Schülern und Lehrkräften, sofern nicht zwingende pädagogisch-didaktische Gründe eine Unterschreitung erfordern. 

Die Schülerinnen und Schüler halten eine feste Sitzordnung ein, die dokumentiert ist. Diese Dokumentation kann dem Gesundheitsamt zur Fallnachverfolgung auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Im Klassenraum dürfen die MNBs abgenommen werden und es muss kein Mindestabstand zu dem festen Sitzpartner eingehalten werden. Eine Partnerarbeit oder Kleingruppenarbeit mit den festen Sitzpartnern ist also möglich. Die Kinder bleiben den gesamten Schultag inklusive OGS-Zeit ausschließlich im Klassenverband. Eine Durchmischung im Unterricht (z.B. für Religions- und Fördergruppen) wird zurzeit vermieden, um die Anzahl der Kontakte mit Mitschülerinnen und Mitschülern zu minimieren.

Die KGS-Forststraße verfügt, über eine Lüftungsanlage, die keine potentielle Quelle der Virusweiterverbreitung darstellt. Zusätzlich werden die Klassenräume alle 20 Minuten für ca. 5 Minuten stoßgelüftet (Fenster auf, Tür auf). An die Lüftungszeiten wird durch ein akustisches Signal erinnert. 

Diese Maßnahmen werden immer den aktuell geltenden Vorschriften angepasst. 

 

Reinigung 

Für die Reinigung der Schule ist unser Schulträger, die Stadt Köln, verantwortlich. Diese hat ihr Reinigungskonzept der Situation angepasst und die Reinigungsintervalle erhöht. 

 

 

3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH 

In allen Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und werden regelmäßig aufgefüllt. 

Abfallbehälter für Einmalhandtücher sind ebenfalls vorhanden. 

Auch in den Sanitärräumen sollen die Schülerinnen und Schüler den Mindestabstand einhalten. 

Die Toiletten werden durch den Hausmeister regelmäßig auf Funktions- und Hygienemängel geprüft. Die Toilettenräume werden zweimal täglich gereinigt. 

 

 

4. INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN 

Auch in den Pausen und unmittelbar vor Unterrichtsbeginn bzw. unmittelbar nach Unterrichtschluss muss gewährleistet sein, dass Abstand eingehalten werden kann. 

Abstand halten gilt überall, z. B. auch im Lehrerzimmer und im Sekretariat. Soweit erforderlich haben wir Vorkehrungen zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,50 Metern getroffen.

 

 

5. INFEKTIONSSCHUTZ BEIM SCHULSPORT 

Die Sporthalle wird wieder genutzt und ebenfalls 20-minütig gelüftet. In den Umkleiden tragen die Kinder Masken. 

 

 

6. PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN COVID- 19-KRANKHEITSVERLAUF 

Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des Robert Koch-Instituts https://www.rki.de/DE/Content/In- fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html). Regelungen für diese Personengruppen werden gesondert getroffen. 

 

 

7. WEGEFÜHRUNG 

Wir haben einen offenen Anfang eingerichtet. Das bedeutet, dass die Kinder zwischen 7.50 Uhr und 8.05 Uhr in der Klasse ankommen können. Dies soll dazu beitragen, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und auf den Schulhof gelangen.

Zusätzlich wurde im gesamten Schulgebäude ein „Einbahnstraßensystem“ mit vorgegebener Wegeführung entwickelt. Dies soll dazu beitragen, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und auf den Schulhof gelangen. 

Für räumliche Trennungen haben wir, wo nötig, Abstandsmarkierungen angebracht. 

 

 

8. KONFERENZEN UND VERSAMMLUNGEN 

Besprechungen und Konferenzen begrenzen wir auf das notwendige Maß. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.

Elternabende und Pflegschafts- sowie Fördervereinssitzungen dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln abgehalten werden. Elterngespräche und Elternsprechtage  dürfen auch telefonisch stattfinden. 

 

9. MELDEPFLICHT 

Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist der Schulleitung von den Erkrankten bzw. deren Sorgeberechtigten mitzuteilen. Das gilt auch für das gesamte Personal der Schule. Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden. 

 

 

offiziellandreas.gottreich .